Datenschutzerklärung der PRIVATQUADRAT
1. PRIVATQUADRAT verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich für die Vermittlung von Immobilien zu verwenden. Der Nutzer, der auf privatquadrat.at Immobilien anbietet, stimmt der Weitergabe seiner Daten an einen Interessenten an seiner Immobilie ausdrücklich zu. Beim Einloggen auf den User-Bereich von PRIVATQUADRAT werden personenbezogene Daten abgefragt. Zum Zwecke einer besseren Servicequalität werden möglicherweise die über das Konto des Nutzers bereitgestellten Informationen mit Informationen aus anderen PRIVATQUADRAT-Services oder Services von Drittanbietern kombiniert. Zur technischen und organisatorischen Umsetzung des Internetauftritts bedient sich PRIVATQUADRAT auch ausgewählter Dienstleisterinnen und Dienstleister. Diese sind vertraglich verpflichtet, die erhaltenen Daten ausschließlich nach den Weisungen der PRIVATQUADRAT zu verarbeiten.
2. PRIVATQUADRAT erklärt verbindlich, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSG 2000 verpflichtet hat. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei PRIVATQUADRAT aufrecht. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist auch für Daten von juristischen Personen und handelsrechtlichen Personengesellschaften einzuhalten.
3. PRIVATQUADRAT erklärt verbindlich, dass sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 14 DSG 2000 ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.
4. PRIVATQUADRAT kann ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Nutzers zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen. PRIVATQUADRAT wird jedoch den Nutzer von der beabsichtigten Heranziehung eines Subverarbeiters so rechtzeitig verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Außerdem muss ein Vertrag zwischen PRIVATQUADRAT und dem Subverarbeiter im Sinne des § 10 DSG 2000 geschlossen werden. In diesem Vertrag hat PRIVATQUADRAT sicherzustellen, dass der Subverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die PRIVATQUADRAT auf Grund dieser Vereinbarung obliegen.
5. PRIVATQUADRAT trägt für die angemessenen technischen und organisatorischen Voraussetzungen Vorsorge, dass PRIVATQUADRAT (bzw der Dienstleister von PRIVATQUADRAT) die Bestimmungen der § 26 (Auskunftsrecht) und § 27 (Recht auf Richtigstellung oder Löschung) DSG 2000 gegenüber dem Nutzer innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann.
6. PRIVATQUADRAT ist nach Beendigung der Dienstleistung mit dem Nutzer verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Nutzer nach Aufforderung zu übergeben bzw. in dessen Auftrag für ihn weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten.
7. Der Nutzer räumt dem Dienstleister eine angemessene Frist ein, sich auf geänderte Datenschutzbestimmungen einzustellen.
8. Dem Nutzer wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das nach dem Datenschutzgesetz ihm zustehende Recht der Einsichtnahme und Kontrolle der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. PRIVATQUADRAT verpflichtet sich, dem Nutzer jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Erklärung genannten Verpflichtungen notwendig sind. 9. Um dem Nutzer das Angebot von PRIVATQUADRAT angenehmer zu gestalten, kann PRIVATQUADRAT wie viele andere Unternehmen so genannte Cookies verwenden. Cookies sind kleine Textdateien, die eine Wiedererkennung des Nutzers ermöglichen. PRIVATQUADRAT setzt Cookies ein, um eine so genannte Session einzurichten, d.h. um den Status zwischen dem PRIVATQUADRAT-Server und Nutzer-Webbrowser zu synchronisieren. Der Webbrowser des Nutzers lässt sich so einstellen, dass Cookies nur mit seinem Einverständnis erstellt oder generell abgelehnt werden. Für die Nutzung einiger Produkte kann die Cookie-Funktionalität allerdings zwingend erforderlich sein.
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